Verfolgt nach § 175 Strafgesetzbuch oder § 151 Strafgesetzbuch-DDR? - Sie können beim Bundesamt für Justiz eine Entschädigung beantragen!
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) entschädigt Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, Freiheitsentziehung oder anderweitige, außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen erlitten haben.
Anträge auf Entschädigung können bis zum 21. Juli 2027 einschließlich gestellt werden.
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