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Verfolgt nach § 175 Strafgesetzbuch oder § 151 Strafgesetzbuch-DDR? - Sie können beim Bundesamt für Justiz eine Entschädigung beantragen!

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) entschädigt Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Hand­lungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, Freiheitsentziehung oder ander­weitige, außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen erlitten haben.

Anträge auf Entschädigung können bis zum 21. Juli 2027 einschließlich gestellt werden.

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