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Kommunale Seniorenvertretungen

Der scheinbar unauflösliche Gegensatz zwischen der großen Zahl älterer Menschen einerseits und ihrer geringen Einflussmöglichkeit in demokratischen Entscheidungsprozessen andererseits hat schon in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zur Bildung von Interessenvertretungen älterer Menschen geführt, deren Bezeichnung als „Seniorenvertretungen“ heute zum allgemeinen Sprachgebrauch gehört. Die zwar langsam, aber stetig wachsende Zahl solcher Seniorenvertretungen – derzeit etwa 1500 in der Bundesrepublik, davon ca. 150 in Hessen – wird auch von Wissenschaft und Politik als legitime Vertretung älterer Menschen zur Teilhabe an Entscheidungsprozessen im vorparlamentarischen Raum anerkannt.

Kommunale Seniorenvertretungen führen unterschiedliche Bezeichnungen – Seniorenbeirat, Seniorenrat, Seniorenforum u.ä. – und beruhen in der Art ihrer Bildung, Rechtsform und Zielsetzung auf verschiedenen Grundlagen (kommunale Satzungen, Geschäftsordnungen, Richtlinien oder Vereinssatzungen). Gemeinsame Mindeststandards zu sichern und damit auch eine größere Durchsetzungsfähigkeit ihrer Interessen zu erreichen, ist ein wichtiges Ziel des freiwilligen Zusammenschlusses der kommunalen Seniorenvertretungen in der Landesseniorenvertretung Hessen e.V. (LSVH).

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