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Rechtsform

Die Landesseniorenvertretung Hessen e.V. (LSVH) hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Innerhalb der LSVH behalten die als Mitglieder beigetretenen kommunalen Seniorenvertretungen ihre Selbständigkeit. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben, da sich die LSVH aus öffentlichen Mitteln finanziert.

Die LSVH unterhält eine Geschäftsstelle in Wiesbaden.

Eine Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen. Sie entscheidet über Entlastung und Neuwahl des Vorstandes, nimmt die Berichte des Vorsitzenden, des Schatzmeisters und der Kassenprüfer entgegen und erhält den jährlichen Haushalt zur Kenntnis. Die Mitglieder haben das Recht, Anträge einzubringen und dem Vorstand Arbeitsaufträge zu erteilen.

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