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Mitgliedschaft

Mitglied der LSVH kann jede in Gemeinden, Städten und Landkreisen bestehende Seniorenvertretung werden. 

Innerhalb der LSVH behalten die als Mitglieder beigetretenen kommunalen Seniorenvertretungen ihre Selbstständigkeit.

Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.

Der Vorstand der LSVH entscheidet über die Aufnahme kommunaler Seniorenvertretungen in eigener Zuständigkeit.

Die LSVH ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen (BAG LSV).

Über die BAG LSV besteht auch eine Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und europäischen Zusammenschlüssen von Seniorenorganisationen.

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